Pfefferspray ist nur zur Notwehr gestattet

Horror-Clowns

Sogenannte Horror-Clowns oder Grusel-Clowns verbreiten derzeit vielerorts Angst und Schrecken: Als Clowns verkleidete Menschen erschrecken, bedrohen oder belästigen Passanten.

Viele fragen sich nun, wie sie sich im Ernstfall wehren können - und legen sich zum Beispiel ein Pfefferspray zu. Dies darf jedoch nur zur Notwehr oder Nothilfe eingesetzt werden, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft (DAV).

Pfeffersprays sind in Deutschland in speziellen Waffenge...


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