Befristete Arbeitsverträge dürfen neunmal verlängern werden

Urteile im Überblick

Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 7 AZR 140/15) hervor. Über diese Höchstdauer und der Anzahl der Vertragsverlängerungen hinaus dürfen die Tarifvertragsparteien jedoch aus Verfassungs- und EU-Rechtsgründen keine weiteren Befristungen vereinbaren.

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund eigentlich nur für maximal zwei Jahre möglich. Der Arbeitgeber darf in dieser Zeit den befristeten Arbeitsvertrag höchstens dreimal ohne konkreten Grund verlängern. Allerdings legt das Ges...


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