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Jobcenter muss für neue Heizung zahlen

Hartz-IV-Urteile

Ein Jobcenter muss bei Hartz-IV-Empfängern mit hohen Wohnkosten Instandhaltungen übernehmen, wenn es die Bezieher nicht vorab zur Kostensenkung aufgefordert hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1032843.jobcenter-muss-fuer-neue-heizung-zahlen.html

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