Watschn für die CSU

Verfassungsgericht erklärt Volksbefragung für nichtig

  • Rudolf Stumberger, München
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Schwere Schlappe für die CSU: Das bayerische Verfassungsgericht erklärte den Artikel 88a des bayerischen Landeswahlgesetzes für verfassungswidrig. Darin hatte die Regierungspartei mit ihrer Mehrheit im Landtag die Möglichkeit einer politisch nicht bindenden Volksbefragung etwa zu Großprojekten festgeschrieben. Dagegen hatten SPD und Grüne geklagt.

In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, die Durchführung einer Volksbefragung stelle einen Akt der Staatswillensbildung dar, auch wenn das Ergebnis den Landtag und die Staatsregierung nicht binde. Die bayerische Verfassung gebe als Staatsform die repräsentative Demokratie vor, die in bestimmten Bereichen durch plebiszitäre Elemente ergänzt werde. Die Formen der Beteiligung des Volkes an der Staatswillensbildung seien in der Verfassung aber abschließend aufgeführt. Also, so das Gericht: »Ohne Änderung der Verfassung können neue plebiszitäre Elemente nicht eingeführt werden.« Damit ...


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