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EuGH: Konzerne müssen über Glyphosatkeule informieren
Europäischer Gerichtshof stärkt Recht auf Information über Gefahren von Pestiziden / Betriebsgeheimnis der Chemiekonzerne hat keinen Vorrang
Chemiekonzerne müssen künftig die Inhaltsstoffe ihrer Schädlingsbekämpfungsmittel preisgeben. Die Unternehmen dürfen sich nicht, wie bisher, auf das Betriebsgeheimnis berufen, hat der EuGH nun entschieden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1033087.eugh-konzerne-muessen-ueber-glyphosatkeule-informieren.html
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