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Volksbegehren gegen CETA vor dem Gerichtshof

München. Über die Zulassung eines Volksbegehrens in Bayern gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Das Innenministerium hält ein solches Volksbegehren für unzulässig - und übergab das Ganze deshalb am Mittwoch an das oberste bayerische Gericht. Ein breites Bündnis von Organisationen will das umstrittene Abkommen per Volksbege...

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