Geflügelpest bei einer Möwe nachgewiesen
Potsdam. Die Geflügelpest ist in Brandenburg angekommen. Bei einer toten Möwe ist der H5N8-Erreger nachgewiesen worden, wie das Verbraucherschutzministerium am Freitag mitteilte. Die Möwe wurde bei Werder (Potsdam-Mittelmark) entdeckt. Umgehend wurden ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet um den Fundort eingerichtet. Dort gelten ab sofort Beschränkungen für Geflügelhalter. Enten, Gänse oder Hühner dürfen den Sperrbezirk 21 Tage und das Beobachtungsgebiet 15 Tage lang nicht verlassen. Zudem werden gewerbsmäßige Bestände in regelmäßigen Abständen klinisch untersucht. Hunde und Katzen dürfen nicht mehr frei herumlaufen. Darüber hinaus ordnete Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig (LINKE) für ganz Brandenburg eine Stallpflicht an. Bislang galt diese nur in einzelnen Risikogebieten. Eine Infektion des Menschen mit dem Virus sei bislang nicht nachgewiesen worden, betonte Minister Ludwig. »Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich«, hob er hervor. Gleichwohl sollten Verbraucher die Hygieneregeln bei der Zubereitung von Geflügelfleisch beachten. So müssten Mahlzeiten durchgegart, rohes Geflügelfleisch getrennt von übrigen Lebensmitteln aufbewahrt und Küchengeräte gründlich gereinigt werden, hieß es. dpa/nd
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