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Bei Krankschreibung keine Teilnahme am Personalgespräch
Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt
Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter, die eine Krankschreibung haben, grundsätzlich nicht zum Personalgespräch in die Firma einbestellen. Ist ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter mehrfach zu angeordneten Personalgesprächen mit seinem Chef nicht erschienen, kann deshalb nicht abgemahnt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1033723.bei-krankschreibung-keine-teilnahme-am-personalgespraech.html
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