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Jobcenter müssen für Unterbringung im Frauenhaus bezahlen
Urteil des Sozialgerichts
Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängerinnen, die mit Kindern in ein Frauenhaus fliehen, die Kosten für Unterkunft und Betreuung bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn die Kosten wegen einer geringen Auslastung des Frauenhauses hoch sind.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1033725.jobcenter-muessen-fuer-unterbringung-im-frauenhaus-bezahlen.html
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