Privileg für die Ehe

Ein geschiedener Vater geht beim Wohngeld für Kinder leer aus - Richter: Betroffene sollen ALG II beantragen

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Wenn sich Eltern scheiden lassen, leben die gemeinsamen Kinder in der Regel nicht komplett nur bei dem Vater oder der Mutter. In vielen Fällen teilen sich die Eltern die Zeit mit den Kindern, wenn auch nicht immer zu gleichen Teilen.

Das war auch bei Manfred H. aus Essen so. Seine beiden Töchter wurden im Mai 1993 und im Mai 1995 geboren. Im Jahr 1996 trennte sich H. von seiner Frau, 2001 folgte dann die Scheidung. Im Jahr 1998 hatte er eine Wohnung mit drei Zimmern und 64 Quadratmetern gemietet, damit seine Töchter auch bei ihm übernachten können. Im September 2009 stellte H. einen Antrag auf Wohngeld bei der Stadt und wollte erreichen, dass seine Töchter auch berücksichtigt werden. Denn sie wohnen jedes zweite Wochenende bei ihm, außerdem während der Hälfte der Schulferien und der Hälfte der Brückentage sowie an seinem Geburtstag.

Die Stadt Essen lehnte eine Berücksichtigung der Töchter beim Wohngeld jedoch ab. Das hatte zur Folge, das...


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