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Kein Kopftuchverbot für Kita-Erzieherin

Karlsruhe. Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Erzieherin in einer Kita in Baden-Württemberg hervor. »Ein ›islamisches Kopftuch‹ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1033842.kein-kopftuchverbot-fuer-kita-erzieherin.html

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