Bachmann muss 9600 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

Landgericht Dresden bestätigte das Strafmaß für den Pegida-Chef

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Lutz Bachmann hat in den 1990er Jahren einmal einen Plüschpinguin geklaut. Das skurrile Detail aus dem kriminellen Vorleben des Pegida-Chefs kam zur Sprache, während Richter Martin Schultze-Griebler am Landgericht Dresden das lange Vorstrafenregister Bachmanns referierte – in einem Prozess, in dem sich Bachmann wegen Volksverhetzung verantworten musste. Das Delikt offenbart eine neue Facette in der Reihe der Gesetzesverstöße des 43-Jährigen, der sich vielfach für unerlaubtes Fahrens ohne Führerschein verantworten musste, zudem für Körperverletzung, Handel mit Drogen, Diebstahl und verweigerte Unterhaltszahlungen. Es hagelte Geldstrafen; zweimal saß er im Gefängnis. Nun muss er 9600 Euro zahlen, weil er im Herbst 2014 Flüchtlinge auf Facebook beschimpfte – als »Gelumpe«, »Dreckspack« und »Viehzeug«.

Die Strafe hatte ihm das Amtsgericht Dresden schon im Mai aufgebrummt; Bachmann legte, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, aber Berufung ein. Er bestritt lange, Verfasser der Einträge zu sein. Deshalb sah es ursprünglich so aus, als müsse der Fall komplett neu verhandelt werden. Vor zwei Wochen war die Berufung in der Sache aber zurückgezogen und der Vorwurf damit eingeräumt worden.

In der mündlichen Verhandlung wurde nun auch das Strafmaß bestätigt, nachdem Verteidigung und Anklage ihre Berufung auf Anregung Schultze-Grieblers zurücknahmen. Dieser argumentierte, die Entscheidung der Vorinstanz könne man »gut vertreten«. Das Amtsgericht habe »insbesondere die kriminelle Vergangenheit« Bachmanns angemessen gewürdigt. Gleichzeitig sei Volksverhetzung ein neues Delikt im Register eines Mannes, der sich bisher auf »klassisch kriminellem Gebiet im gehobenen Bereich« bewegt habe. Der Richter erkl...


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