Gericht gibt klagenden Telekom-Aktionären recht
Frankfurt am Main. Mehr als 16 Jahre nach dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom haben klagende Kleinaktionäre einen juristischen Etappensieg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab den rund 16 000 Klägern anhand einer Musterklage am Mittwoch grundsätzlich Recht. Die Telekom prüft noch den Gang vor den Bundesgerichtshof. Dieser hatte schon in einem früheren Verfahren einen schwerwiegenden Fehler im Verkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 festgestellt. Das OLG Frankfurt musste nun klären, ob den Klägern Schadenersatz zusteht. Insgesamt geht es um rund 80 Millionen Euro. dpa/nd
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