Ab dem kommenden Jahr mehr Geld für Scheidungskinder

Düsseldorfer Tabelle tritt am 1. Januar in Kraft

Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle war zuletzt zum 1. Januar 2016 angepasst worden. Die jetzige Erhöhung zum Jahreswechsel beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung. Die aktuelle Tabelle wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 7. November 2016 beschlossen und veröffentlicht. Die nächste Änderung werde voraussichtlich zum 1. Januar 2018 erfolgen.

Welche Veränderungen treten 2017 in Kraft?

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach von bislang 335 auf 342 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum 12. Lebensjahr liegt er bei 393 Euro (bisher 384 Euro). Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr soll es mindestens 46...


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