• Politik
  • Kompletter Regierungsumzug?

Teure Reisekader

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: 2 Min.
»Keinem wird es schlechter gehen.« Zumindest für die Bonner Bundesbeschäftigten blieb Helmut Kohls Wort zur Wiedervereinigung nicht bloß ein Versprechen.
Weil mit der deutschen Einheit zuerst die Hauptstadt und später der Sitz der Regierung nach Berlin wechselten, wurde im Juli 1996 das Dienstrechtliche Begleitgesetz verabschiedet. Geregelt sind darin Kompensationen für Bundesbeschäftigte, die an die Spree umgezogen sind, wöchentlich zwischen dem Wohnort in Bonn und dem Arbeitsplatz in Berlin pendeln bzw. wegen einer Versetzung einen Besoldungsausgleich erhalten. Nun hat der Haushaltsausschuss von der Bundesregierung eine Auflistung der Kosten verlangt: Das Begleitgesetz hat seit Inkrafttreten rund 194 Millionen Euro gekostet. Mindestens, denn ein Teil der Ausgaben von 1996 bis 1998 konnte »nicht mehr ermittelt werden«, so das Bundesfinanzministerium. Musste der Steuerzahler im Zusammenhang mit dem Begleitgesetz 1996 noch 350 000 Euro berappen, stiegen die Kosten bis 2001 auf über 44 Millionen Euro. Seither sind die Zahlen wieder rückläufig. 2006 wurden im Zusammenhang mit dem Begleitgesetz 7,3 Millionen Euro gezahlt. Am teuersten wurden die Beschäftigten des Bundestags, an die mehr als 44 Millionen Euro Reisebeihilfen, Trennungsgeld und Umzugskosten gezahlt wurden, gefolgt von den Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes (18 Millionen) und des Finanzressorts (15 Millionen). Geld gab es nicht nur für Ministeriale. Auch Mitarbeiter von Bundesbehörden konnten auf Geld hoffen. Zwar schüttete das Bundesamt für Bevölkerungsschutz gerade einmal 710 Euro nach dem Begleitgesetz aus. Beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen fielen indes über zehn Millionen Euro an. Gar nicht mitgezählt sind bei all dem die Kosten für tägliche Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin, die trotz Telefonkonferenzen notwendig werden und nicht unter das Begleitgesetz fallen. Zwischen zehn und elf Millionen Euro kostet diese Pendelei jährlich zusätzlich.
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