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Auf dem Vormarsch?

Bildungsrauschen

Mit Artikel 143,1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) wurde erstmals in Deutschland festgeschrieben, dass »für die Bildung der Jugend öffentliche Anstalten zu sorgen« haben und dass »bei ihrer Einrichtung Reich, Länder und Gemeinden zusammen wirken«. (Bundeszentrale für Politische Bildung, bpb.de) Die Reform löste die bis dato geltende Unterrichtspflicht ab, die z.B. auch den häuslichen Privatunte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1034903.auf-dem-vormarsch.html

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