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Erben in Europa trifft nicht nur deutsche Mallorca-Residenten

EU-Erbrechtsverordnung

Rund eine halbe Million Erbfälle werden in Europa bereits über Landesgrenzen hinweg abgewickelt - Tendenz steigend. Seit dem 17. August 2015 gelten dafür die Regeln der Europäischen Erbrechtsverordnung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035151.erben-in-europa-trifft-nicht-nur-deutsche-mallorca-residenten.html

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