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Einzugsbestätigungen
Expertenrat
Seit dem 1. November 2015 müssen Mieter und Vermieter laut Bundesmeldegesetz sowohl den Einzug als auch den Auszug eines Mieters bei der Meldebehörde melden. Nun gibt es eine Änderung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035153.einzugsbestaetigungen.html
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