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Verfassungsgericht: Polizei darf auch Unschuldige einkesseln

Richter wiesen Klage eines Blockupy-Aktivisten zurück / Komitee für Grundrechte: Urteil ist nicht nachvollziehbar

Die Einkesselung von über 900 Blockupy-Aktivisten 2013 war rechtens. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts urteilten die Richter: Unter bestimmten Umständen dürfen auch Unschuldige festgehalten werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035389.verfassungsgericht-polizei-darf-auch-unschuldige-einkesseln.html

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