Massenüberwachung: BND darf weiterhin schnüffeln

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von »Reporter ohne Grenzen« ab

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Journalistenorganisation »Reporter ohne Grenzen« gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig abgewiesen. Damit wurde am Mittwoch eine Entscheidung aus dem Jahr 2014 bestätigt (AZ: BVerwG 6 A 2.15), wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte. Die Journalistenorganisation hatte gegen die massenhafte E-Mail-Überwachung und Erfassung von Verbindungsdaten durch den BND geklagt.

Nach Ansicht von »Reporter ohne Grenzen« verstößt der BND damit gegen das Fernmeldegeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Für ihre Klage hatte die Journalistenorganisation erst am Montag weiteres Beweismaterial vorgelegt, das laut Geschäftsführer Christian Mihr »das Ausmaß der illegalen Überwachung elektronischer Kommunikation« dokumentieren sollte.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch zunächst über die Zuläss...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.