Mitreden beim Urlaub

Der EuGH will klären, ob die deutsche Unternehmensmitbestimmung gegen Europarecht verstößt

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Konrad Erzberger klagt offensichtlich gerne. Dieses Mal geht es ihm um TUI. Die Zentrale des Konzerns liegt in Hannover, das weltgrößte Reiseunternehmen ist jedoch in hundert Ländern aktiv. Von den insgesamt rund 67 000 Beschäftigten arbeitet daher nur jeder siebte in Deutschland. Dennoch folgt die Zusammensetzung des Konzernaufsichtrates dem deutschen Mitbestimmungsrecht: Eine Hälfte wird von den Beschäftigten in Deutschland gewählt. Und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spielt im Aufsichtsrat eine führende Rolle.

Diese paritätische Mitbestimmung ist dem Absolventen einer privaten Jura-Hochschule ein Dorn im Auge. Schon bei der Hornbach Baumarkt AG und dem Agrarhändler BayWa AG hatte Erzberger erfolglos versucht, die Mitbestimmung zu kippen. Dieses Mal erwarb er einige Aktien von TUI und damit das Recht, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gerichtlich überprüfen zu lassen. Was den Kleinaktionär treibt, ist unbekannt. Mögli...


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