Gericht verbietet schwimmende Häuser

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Auf dem Rummelsburger See dürfen keine schwimmenden Wohnhäuser gebaut werden. Das Verwaltungsgericht wies am Donnerstag nach jahrelangem Streit die Klage eines Investors gegen den Berliner Senat zurück, weil das Wasser zu stark mit Schadstoffen belastet sei. Die Bewohner der geplanten Häuser wären schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt. Ein Architekt wollte auf dem See acht schwimmende Wohnhäuser mit umlaufenden Terrassen bauen. Das Bezirksamt hatte das zunächst genehmigt, der Senat dann aber aus Gründen des Umweltschutzes abgelehnt. Der Investor hatte argumentiert, einer anderen Gesellschaft sei eine ähnliche Genehmigung erteilt worden. Diese habe sie dann aber nicht genutzt. Zudem seien keine negativen Auswirkungen zu befürchten. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich. dpa/nd

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