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Bei eingetragener Lebenspartnerschaft eine Eheschließung nach Geschlechtsumwandlung?

Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg

Unterzieht sich ein Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer Geschlechtsumwandlung, ist eine Eheschließung der Partner nicht ausgeschlossen. Mit der Hochzeit beider endet automatisch die Lebenspartnerschaft. Es bedarf keines besonderen Aufhebungsverfahrens mehr.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035929.bei-eingetragener-lebenspartnerschaft-eine-eheschliessung-nach-geschlechtsumwandlung.html

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