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Waren die Kinderfreibeträge im Jahr 2014 zu niedrig berechnet?

Fragen & Antworten

Das Finanzgericht Niedersachsen ist der Ansicht, dass die Kinderfreibeträge im Jahr 2014 zu niedrig berechnet worden sind. Auch die Art und Weise, wie die Freibeträge berechnet werden, ist aus Sicht der Richter verfassungswidrig. Nun ist das Bundesverfassungsgericht am Zug.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035931.waren-die-kinderfreibetraege-im-jahr-zu-niedrig-berechnet.html

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