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Die Alternative zum Büroarbeitsplatz hat Tücken

Home Office - Schritt in die Selbstständigkeit

  • Maren Fliegner
  • Lesedauer: 2 Min.

Selbst wenn ein Home Office einen Umzug in eine größere Wohnung erforderlich macht, sind die Kosten dafür in der Regel günstiger als eine Gewerbeimmobilie anzumieten.

Damit auch das Finanzamt den Arbeitsplatz als solchen anerkennt und sich pro Jahr einige tausend Euro sparen lassen, ist zu beachten:

1. Der Raum muss den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bilden.

2. Beim Arbeitszimmer darf es sich nicht um ein Durchgangszimmer handeln. Es muss durch eine Tür von den Privaträumen abgegrenzt sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, spricht von steuerlicher Seite nichts dagegen, die Aufwendungen dafür als Werbungskosten geltend zu machen.

Es genügt allerdings nicht, allein die steuerlichen Rahmenbedingungen abzuklären, sondern es ist außerdem zwingend erforderlich, sich vom Vermieter das Einverständnis zur teilgewerblichen Nutzung der Wohnung einzuholen. Schließt der Mietvertrag eine gewerbliche Aktivitäten aus, muss man dringend das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Sieht die gewerbliche Nutzung Büroarbeiten vor, die ohne eine Vielzahl von Kundenbesuchen und damit einhergehende Parkplatzprobleme auskommen, haben Vermieter in der Regel keine Einwände.

Das bedeutet jedoch nicht, dass man nicht gleich im Handumdrehen direkt ein überdimensionales Werbeschild mit dem Firmennamen anbringen darf. Auch derartige Werbemaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und können auch von ihm abgelehnt werden.

Bei einer erfolgreichen Gründung ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Einstellung von Mitarbeitern ansteht. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten, denn steuerlich ist dies nicht erlaubt und aus Vermietersicht bedarf es einer gesonderten Erlaubnis. Wenn es soweit ist, sollte man also darüber nachdenken, ob es an der Zeit für »externe« Räumlichkeiten ist oder der Mitarbeiter nicht auch von seinem Zuhause aus die Arbeit erledigen kann.

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