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Beschwerden gegen Armenien-Resolution abgewiesen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen die im Juni vom Bundestag verabschiedete Armenien-Resolution abgewiesen. Es sei »nicht ausreichend dargelegt«, weshalb Grundrechte verletzt sein sollten, heißt es in einem der insgesamt acht Beschlüsse, den das Gericht am Montag beispielhaft veröffentlichte. Eine solche Möglichkeit sei »im Übrigen ... auch nicht ersichtlich« (Az. 2 B...

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