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Datenspeichern ohne Anlass illegal
Europäischer Gerichtshof: Bezug zu Straftaten muss vorhanden sein
Luxemburg. Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Eine gezielte Aufbewahrung von Daten könne hingegen zur Bekämpfung schwerer Straftaten gerechtfertigt sein.D...
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