Beunruhigend für die Pressefreiheit

Ein Urteil erhöht Risiko bei schlussfolgernden Berichten

Der Anwalt für Familienrecht und AfD-Funktionär Oliver Kloth aus Freiburg (Baden-Württemberg) darf auch weiterhin als rassistischer Anwaltsredner bezeichnet werden. In diesem wichtigen Punkt scheiterte er beim Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe mit seinem Begehren, Radio Dreyeckland (RDL) aus Freiburg - dem ältesten Freien Radio im Land - die Berichterstattung über eine seiner Hetzreden gegen Bürgerkriegsflüchtlinge und Migranten zu untersagen. Kloth hatte im Sommer 2016 auf einer Veranstaltung zu einem geplanten Flüchtlingsheim in Freiburg-Landwasser alle rhetorischen Hebel gegen das Projekt in Bewegung gesetzt. Danach eskalierte die Veranstaltung.

Zu kritisieren ist das Urteil des aus drei Berufsrichtern bestehenden Senats jedoch unter einem anderen Aspekt. Zentrale Passagen einer Zusammenfassung der Hetzrede durch Radio Dreyeckland (RDL) wertete das OLG nicht als Meinungsäußerung, sondern als unwahre Tatsachenbehauptung, weil sie a...


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