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Nur geringfügig höhere Regelsätze

Harzt IV

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII (Nichterwerbsfähige, Menschen mit Behinderungen, Bezieher von Grundsicherung im Alter). Auch für Asylbewerber ändern sich die Leistungen. Dabei werden die Hartz-IV-Sätze geringfügig angehob...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1036861.nur-geringfuegig-hoehere-regelsaetze.html

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