Der Marion wäre das nicht passiert

Otto Köhler über die Weigerung der Karlsruher Richter, eine Verfassungsbeschwerde von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit in Sachen Rente auch nur entgegenzunehmen

Selber schuld die Herren von der Stasi, mit etwas Köpfchen wären sie längst glänzend mit hohen Pensionsgeldern versorgt. Sie hätten sich so den völlig aussichtslosen Gang nach Karlsruhe erspart. Sie wussten doch, dass sie selbst aus dem Unrechtsstaat kommen und so nichts von der höchsten Instanz des Rechtsstaats, vom Bundesverfassungsgericht, zu erwarten haben. Das Gericht weigert sich, wie es dieser Tage bekannt gab, eine Verfassungsbeschwerde von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) - von Stasi-Leuten also! - auch nur entgegenzunehmen. Die gesetzlichen Regelungen, wonach die Renten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit zu begrenzen sind, seien nicht zu beanstanden, entschied das Gericht.

Diesen unsinnigen Rechtsweg hätten die Stasileute sich versagen können, wenn sie nur die Tradition des Rechtsstaates, in den sie 1990 gefallen waren, bedacht hätten. Sie hätten sich nur - uns...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.