Bayerns Biertradition lebt vom Mythos

Die Vorreiterrolle des Freistaats beim Gerstensaft beruht nicht auf Tatsachen, sondern geschönter Geschichtsschreibung

  • Harald Lachmann
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Für die einen war es ein epochaler Schritt für Braukunst und Lebensmittelrecht, für die anderen vor allem das wirksamste Instrument zur Marktabschottung. Denn auch 500 Jahre nach Erlass des sogenannten Reinheitsgebotes für Bier durch zwei bayrische Herzöge wirkt dies stark restriktiv nach. Wer denn in Deutschland ein Bier brauen will, das anders schmeckt als die Einheitssäfte aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser, hat nur drei Möglichkeiten: Er braut im Ausland, er nennt das Ergebnis dann nicht mehr »Bier« oder er beantragt eine Sondergenehmigung. Aber selbst diese wird nur im engen Rahmen dieses Regelwerks vergeben. Und in Bayern schon gar nicht.

Dabei war jenes inzwischen als »deutsch« gefeierte Reinheitsgebot von 1516 weder das erste seiner Art noch das einzige im Heiligen Römischen Reich. Bereits anno 1434 erließ etwa die nordthüringische Stadt Weißensee mit ihrer »Statuta thaberna« nahezu gleichlautende Wirtshausregeln in Bezug auf die...


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