Integrationskurs auch für Berliner

Ab Januar gilt in Bayern ein neues Gesetz, dessen Einzelheiten aber völlig unklar sind

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Manchmal macht die bayerische Staatsregierung Gesetze, die ungesetzlich sind. Zum Beispiel das Landeswahlgesetz. Darin hatte die CSU als Regierungspartei vor drei Jahren mit ihrer Mehrheit im Landtag die Möglichkeit einer politisch nicht bindenden Volksbefragung etwa zu Großprojekten festgeschrieben. Dagegen hatten SPD und Grüne geklagt und der bayerische Verfassungsgerichtshof entschied, dass der besagte Artikel 88a verfassungswidrig und damit nichtig ist. Und manchmal macht die bayerische Staatsregierung Gesetze, ohne dass die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Wie jetzt beim bayerischen Integrationsgesetz. Das sieht vor, dass Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, zu sogenannten Integrationskursen verpflichtet werden können. Das neue Gesetz gilt ab 1. Januar; wann es die Kurse geben wird, steht aber noch in den Sternen.

Fragt man dazu im bayerischen Arbeitsministerium nach, das auch für »Familie...


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