Regierung interpretiert Mindestlohn

Opposition kritisiert mögliche Ausnahmen für Flüchtlinge

Berlin. Oppositionspolitiker und Gewerkschafter kritisieren die Auslegung der Bundesregierung zum Mindestlohn bei Flüchtlingen und Zuwanderern. Diese müssen demnach keinen Mindestlohn bekommen, wenn sie für die Anerkennung ihres Berufsabschlusses noch Praxiserfahrung oder andere Qualifikationen brauchen. Hier gehe es nicht um eine Ausnahme vom Mindestlohngesetz, sondern darum, Menschen bestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Montag.

Es sei ein neues Phänomen, »dass viele Menschen zu uns kommen« mit einer im Herkunftsland erworbenen Berufsausbildung, sagte der Ministeriumssprecher in Berlin. Ihnen fehlten zum Teil Fähigkeiten für die Anerkennung eines Abschlusses, etwa Praxiserfahrung. Die Zeit, in der sie dies nachholen, sei »mindestlohnfrei« zu stellen. Es sei nie umstritten gewesen, dass Ausbildungsgänge mindestlohnfrei seien, fuhr der Sprecher...


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