Steuerzahler können gegen Bescheide auch mit einfacher E-Mail Einspruch einlegen

Einspruch gegen Entscheidung der Familienkasse

Wie ist das zu verstehen und muss so ein elektronischer Einspruch mit einer »qualifizierten elektronischen Signatur« versehen werden? Um diese Fragen ging es in einem Rechtsstreit zwischen einer Mutter und der Familienkasse.

Die Familienkasse hatte im Januar 2013 einen früheren Bescheid »kassiert« und das für die Antragstellerin festgesetzte Kindergeld aufgehoben. In dem neuen Bescheid gab die Behörde ihre E-Mail-Adresse an. Gegen diesen Bescheid legte die Antragstellerin erst vergeblich per E-Mail Einspruch ein, dann erhob sie Klage.

Die wurde vom zuständigen Finanzgericht jedoch mit der Begründung ab...


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