Sozialgerichte weiter überlastet

LINKE: Jeder Betroffene soll ALG-II-Sanktionen gerichtlich prüfen lassen

  • Lesedauer: 1 Min.

Über 15,3 Monate, so lange dauerte 2016 im Durchschnitt ein Verfahren vor den Berliner Sozialgerichten. Das geht aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Stefanie Fuchs vor, die »nd« vorab vorliegt. Damit ist die Verfahrensdauer nach 15,7 Monaten im Jahr 2015 nur leicht gesunken. »Die nach wie vor lange Verfahrensdauer macht mir Sorgen. Lange Verfahren belasten nicht nur die Gerichte, sondern auch die Betroffenen«, sagt Rechtsexperte Schlüsselburg und fordert mehr Sozialrichter.

Die Zahl der neuen Klagen sinkt seit Jahren. 2016 waren es hochgerechnet von den Zahlen der ersten neun Monate rund 34.000 - fast ein Viertel weniger als im Jahr 2012. Gleichzeitig stieg die Zahl der Richter von 127 auf 137.

Mit 47,9 Prozent nach wie vor hoch war in den ersten drei Quartalen 2016 die Erfolgsquote von Klägern in Eilverfahren, sehr oft geht es dabei um Streitigkeiten mit dem Jobcenter. »Das ist weiterer Beleg für die handwerklich schlechten Bundesgesetze«, sagt Stefanie Fuchs, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion. »Ich empfehle jedem, der Sanktionen erhält, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.« Rund 55 Prozent aller Verfahren drehen sich um das Arbeitslosengeld II. nic

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