Reiseveranstalter muss Preis nach Transferunfall erstatten

BGH-Urteil

Ein Reiseveranstalter muss nach einem unverschuldeten Unfall auf der Busfahrt vom Flughafen zum Hotel unter Umständen den vollen Reisepreis zurückzahlen. Das gilt nach zwei Urteilen des BGH vom 6. Dezember 2016 (Az. X ZR 117/15 und Az. X ZR 118/15), wenn die Betroffenen die weiteren Reiseleistungen wegen der Unfallfolgen nicht in Anspruch nehmen können.

In den konkreten Fällen hatten zwei Ehepaare gegen den Reiseanbieter geklagt, die im Dezember 2013 in der Türkei beim Transfer vom Flughafen zum Hotel verletzt worden waren. Bei der Fahrt als Teil der Pauschal...


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