Neonazis von Nauen nicht mehr als kriminelle Bande angeklagt

Staatsanwaltschaft: Strafe wegen »anderer Taten« sei hoch genug / Strafverfahren wird auf Vorwurf der Brandstiftung beschränkt

Potsdam. Im Prozess gegen sechs Neonazis um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen im Havelland ist der Vorwurf der Banden-Bildung vom Tisch. Das Potsdamer Landgericht folgte am Dienstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Anklagepunkt »Bildung einer kriminellen Vereinigung« fallen zu lassen.

Bei dem ursprünglich als Rädelsführer angeklagten NPD-Politiker Maik Schneider werde das Strafverfahren auf den Vorwurf der Brandstiftung beschränkt, sagte der Erste Vorsitzende Theodor Horstkötter. Brandstiftung bleibt als Vorwurf auch gegen Schneiders Mitangeklagte ü...


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