Gewerkschafter vor letzter Instanz

Strafmilderung, doch kein Freispruch für französische Goodyear-Acht in Amiens

  • Bernard Schmid, Paris
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Rund 1000 Menschen begleiteten die »Acht von Goodyear« zum Justizpalast in der Bezirkshauptstadt der Picardie. Dort im nordfranzösischen Amiens wurde Mitte der Woche das Berufungsurteil im Prozess gegen acht Mitglieder der Gewerkschaft CGT gesprochen.

Das revidierte Urteil gegen die Kollegen des Reifenherstellers Goodyear enthält im Unterschied zur Entscheidung in erster Instanz nun keine Haftstrafen ohne Bewährung mehr. Allerdings werden fünf Gewerkschaftern nach wie vor zwölf Monate Gefängnis bei einer fünfjährigen Bewährungsfrist angedroht. Zwei Kollegen erhielten auf drei Monate verkürzte Bewährungsstrafen, ein achter wurde freigesprochen. In erster Instanz hatten noch alle dasselbe Strafmaß erhalten.

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr war in dieser Sache das erste »Skandalurteil« gefällt worden, wie nicht nur viele GewerkschafterInnen meinen. Am 12. Januar vorigen Jahres waren die acht CGT-Mitglieder zu je zwei Jahren Haft verur...


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