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Herbe Rückschläge für die CETA-Gegner

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge von Kritikern ab

Karlsruhe. Am Bundesverfassungsgericht sind weitere Eilklagen gegen das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada gescheitert. Die Bundesregierung habe im Gegensatz zur Ansicht der Kläger die Maßgaben des Gerichts bereits umgesetzt, heißt es. Karlsruhe hatte im Oktober die Anwendung des Abkommens unter Auflagen, etwa zur demokratischen Rückbindung des Abkommens, gebilligt. Zudem müssen B...

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