Vorwürfe im Prozess um Nauen-Anschlag reduziert

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Potsdam. Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen hat das Potsdamer Landgericht die Anklage gegen den NPD-Politiker Maik Schneider weiter eingeschränkt. Der wegen der massiven Störung einer Stadtverordnetenversammlung 2015 erhobene Vorwurf solle auf Nötigung beschränkt werden, sagte der Vorsitzende Richter der 1. Strafkammer, Theodor Horstkötter, am Donnerstag. Damit wird Schneider auch in diesem Punkt nicht mehr als Rädelsführer einer Bande verfolgt. Am Dienstag hatte das Gericht gegen fünf der sechs Angeklagten Neonazis den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung fallengelassen. dpa/nd

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