Widerrechtlich Geld zum Fest
Potsdam. In Brandenburg haben sich Bürgermeister Weihnachtsgeld genehmigt, obwohl dies durch die Landesgesetzgebung ausgeschlossen war. Er habe diesbezüglich »einige Fälle auf dem Tisch«, sagte der Verwaltungsrechtler Klaus Herrmann am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags, ohne konkret zu werden. Offen blieb, ob die widerrechtliche Anweisung von Weihnachtsgeld jeweils nur die Person des Bürgermeisters oder gleich sämtliche Beamte der Dienststelle betraf. Bei derartigen Delikten müsse im leichten Fall nicht gleich die Unwählbarkeit des Kommunalbeamten angeordnet werden, so der Experte. Wenn die Schadenssumme allerdings 5000 Euro überschreite, könne es sich um einen Fall von »zum eigenen Gunsten erfolgter Amtsausübung« handeln, die mit Geldstrafe oder drei Monaten Haft belegt sei, und eine Entfernung aus dem Amt oder die Aberkennung der Ruhestandsbezüge nach sich ziehen. winei
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