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Kann man eine überhöhte Miete erst nach Vertragsschluss reklamieren?
Mietpreisbremse
Seit 1. Juni 2015 gibt es die sogenannte Mietpreisbremse. In ausgewiesenen Gebieten dürfen Vermieter die Miete beim Mieterwechsel nur noch eingeschränkt erhöhen. Doch wie geht man damit um?
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1038855.kann-man-eine-ueberhoehte-miete-erst-nach-vertragsschluss-reklamieren.html
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