Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Kann man eine überhöhte Miete erst nach Vertragsschluss reklamieren?

Mietpreisbremse

Seit 1. Juni 2015 gibt es die sogenannte Mietpreisbremse. In ausgewiesenen Gebieten dürfen Vermieter die Miete beim Mieterwechsel nur noch eingeschränkt erhöhen. Doch wie geht man damit um?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1038855.kann-man-eine-ueberhoehte-miete-erst-nach-vertragsschluss-reklamieren.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.