Personalakte für Mitarbeiter ist jederzeit einsehbar

+++ Zahlen & Fakten +++ Zahlen & Fakten +++

Mitarbeiter können vom Arbeitgeber jederzeit verlangen, dass er ihnen Einblick in ihre Personalakte gewährt. Dabei muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten einen vollständigen Einblick in alle gespeicherten Daten geben - und er darf nicht nebenher noch geheime Akten führen, erläutert die Zeitschrift »Personalmagazin« (Ausgabe 1/2017).

Ein Arbeitnehmer hat zudem auch einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten der Arbeitgeber zu ihm überhaupt speichert. In der Personalakte sind alle Dokumente von der Bewerbung über Gehaltserhöhungen bis zu möglichen Zwischenzeugnissen abgelegt.

Fachlehrer für Hauptschule müssen Realschullehrer werden können

Fachlehrer für Grund- und Hauptschulen in Rheinland-Pfalz müssen die Möglichkeit bekommen, Realschullehrer werden zu können. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz am 22. Dezember 2016 entschieden. Geklagt hatte eine Lehrerin, die nicht an einer Universität, sondern an einer Fachhochschule ausgebilde...


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