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Kein Schmerzensgeld posthum

München. Für die weitere künstliche Ernährung seines unheilbar kranken und dementen Vaters bekommt ein Sohn vom Arzt keinen Schadenersatz. Das Landgericht München I wies am Mittwoch die Klage des Mannes ab. Der Sohn hatte Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von 150 000 Euro geltend gemacht: Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden nur verlängert. Der Vater war seit 2006 über eine ...

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