Schuldfähig und gemeingefährlich

Die psychiatrische Expertise zu Beate Zschäpe empfiehlt eine Sicherungsverwahrung

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Man kann es für eine Ironie der Geschichte halten: Folgt das Münchner Oberlandesgericht in seinem wohl bald anstehenden Urteil dem nun offiziell vorgelegten psychiatrischen Gutachten über die Persönlichkeit der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe, wird die Hauptangeklagte im NSU-Prozess aufgrund einer Regelung für unabsehbare Zeit weggeschlossen, die in der Nazizeit ins eingeführt wurde: Im November 1933 erließ das NSDAP-Regime das »Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher«. Darauf geht - bei einigen Reformen - die heutige Sicherungsverwahrung zurück.

Nichts anderes als ein solches präventives Wegschließen der Angeklagten nach einer Strafe zum Schutz der Allgemeinheit empfiehlt das Gutachten des prominenten Psychiaters Henning Saß, das dieser - nach etlichen Verzögerungsmanövern der Verteidigung - am Dienstag und Mittwoch präsentieren konnte.

Nach Ansicht des fachprominenten Arztes, emeritierter Professor und s...


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