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Wieder keine Revolution

Steffen Schmidt sieht den Gesetzgeber bei Cannabis nur den Gerichten hinterherlaufen

Der Gesetzgeber rennt den Gerichten hinterher, schafft es aber nicht, ein notwendige Neubewertung der Pflanze vorzunehmen. Damit bleibt der Anbau auch für Kranke verboten, denen die Pflanze als Heilmittel hilft.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1039201.wieder-keine-revolution.html

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