Rechnung aus dem Dunkel

Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht entscheidet im Streit um alte Abwasseranschlüsse

  • Franziska Höhnl, Dessau-Roßlau
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

In Zehntausenden Haushalten flatterten 2015 Briefe mit Gebührenbescheiden ein - für oft lange zurückliegende Abwasseranschlüsse. Grund dafür ist eine Übergangsvorschrift in Sachsen-Anhalt. Die LINKEN-Fraktion rief das Landesverfassungsgericht an. Am Dienstag verkünden die Richter in Dessau-Roßlau ihr Urteil.

Im Kern geht es um die Frage, wie lange ein Haushalt nachträglich noch für einen Wasseranschluss zur Kasse gebeten werden darf. Bei diesen sogenannten Altanschließerfällen treiben die Zweckverbände oft Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte, nach dem Bau oder Anschluss von Abwassersystemen noch Gebühren dafür ein.

Im Konflikt, den die Verfassungsrichter jetzt beurteilen, geht es konkret um eine Übergangsregelung. Sie hatte 2015 zu einer Flut an Gebührenbescheiden geführt. Während die CDU/SPD-Regierung davon überzeugt ist, dass die Regelung rechtmäßig ist, hat sich die LINKEN-Fraktion als Opposition an das Landesverfassungsgericht gewandt.

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