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Keine Befreiung
Rundfunkbeitrag
Auch wer sich in seinem Glauben durch Beiträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diffamiert fühlt, muss den obligatorischen Rundfunkbeitrag zahlen.Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg (Az. W 3 K 14.745) und wies damit die Klage eines Mannes gegen den Bayerischen Rundfunk ab. Der Mann hatte seine Klage unter anderem damit begründet, dass einige Sendungen »insbesondere in ihrer Dramaturgie...
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