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Keine Befreiung

Rundfunkbeitrag

Auch wer sich in seinem Glauben durch Beiträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diffamiert fühlt, muss den obligatorischen Rundfunkbeitrag zahlen.Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg (Az. W 3 K 14.745) und wies damit die Klage eines Mannes gegen den Bayerischen Rundfunk ab. Der Mann hatte seine Klage unter anderem damit begründet, dass einige Sendungen »insbesondere in ihrer Dramaturgie...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1039631.keine-befreiung.html

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