Die »lästige Konkurrenz« aber blieb - und klagte

Nicht nur die Berufsgewerkschaften zogen nach Karlsruhe, um gegen das seit Jahren umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit Verfassungsbeschwerde einzulegen

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt aktuell über die Beschwerde mehrerer Gewerkschaften gegen das Gesetz zur Tarifeinheit. Das war am 10. Juli 2015 in Kraft getreten. Umgehend zogen mehrere Gewerkschaften mit einem erfolglosen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz und mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe.

Das Bemerkenswerte an den Beschwerden war, dass auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nach teils heftigen internen Debatten mit einer eigenen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vorging. Ver.di ist in seinem breiten Zuständigkeitsbereich am stärksten von der Konkurrenz durch die kleineren Berufsgewerkschaften betroffen. Folgerichtig war es Gewerkschaftschef Frank Bsirske, der quasi im Alleingang zusammen mit den damaligen Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der IG Metall, Michael Sommer und Berthold Huber, sowie dem IG-BCE-Chef Michael Vasiliadis eine Allianz zur gesetzlichen Regelung d...


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