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Rechter Busfahrer darf Job behalten, Soldat nicht
Gericht weist die Kündigung eines Neonazis durch Nürnberger Verkehrsgesellschaft zurück / Rauswurf eines Zeitsoldaten war dagegen zulässig
Aus seiner rechten Gesinnung machte ein Nürnberger Busfahrer keinen Hehl, trat sogar auf einer Demo auf. Doch die Kündigung war laut Gericht unwirksam. In einem Fall aus Düsseldorf entschieden die Richter anders.
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